Untreue-Vorwurf gegen Wirtschaftsministerin Reiche: Navigiert sie bewusst am deutschen Recht vorbei?
Ein Solarunternehmer aus Starnberg formuliert in einem offenen Brief, was bisher niemand ausgesprochen hat.
Ein Solarunternehmer aus Starnberg formuliert in einem offenen Brief, was bisher niemand ausgesprochen hat: Reiches Gaskraftwerks-Pläne seien am Maßstab des § 266 StGB – Untreue – zu messen. Spiegel, FAZ, ARD, ZDF schweigen. Der Brief steht bislang in genau einer Fachzeitschrift.
Der Satz lautet: „Eine mögliche Vergabe erheblicher Mittel ohne ausreichende Prüfung gleichwertiger Alternativen ist nach der Rechtsprechung des BGH auch am Maßstab des § 266 Untreue StGB zu messen.” Geschrieben hat ihn Matthias Bäcker, seit den späten 90er Jahren in der deutschen Solarbranche, Mitgründer der Sol AG, später Vorstand bei Phoenix Solar, heute Geschäftsführer der Greenvest Solar GmbH in Starnberg. Adressiert ist der Satz an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Datiert auf den 17. April. Veröffentlicht am 8. Mai durch ein Interview in Top Agrar. Bisher der einzige Ort, an dem der Brief journalistisch besprochen wird. Spiegel, FAZ, Süddeutsche, ZDF, ARD: Schweigen. Bäcker sagt das selbst, fast resigniert, am Ende des Interviews. Wenn die mal aufwachen würden, würden sie sehen, was hier passiert.
Ich glaube, er hat recht. Und ich glaube, der Grund, warum die großen Häuser das nicht anfassen, hat genau mit diesem Satz zu tun. Der ist nämlich juristisch heißer, als er auf den ersten Blick aussieht.
§ 266 StGB ist im deutschen Recht keine Lyrik. Der BGH hat in jahrzehntelanger Rechtsprechung herausgearbeitet, dass auch Amtsträger – Minister, Bürgermeister, Landräte – als Vermögensbetreuungspflichtige im Sinne dieses Paragraphen in Frage kommen. Der bekannte Oppenheim-Fall, in dem ein Bürgermeister wegen Untreue verurteilt wurde, ist nur ein Beispiel. Voraussetzung ist eine gravierende Pflichtverletzung und ein konkret bezifferbarer Vermögensnachteil. Die Latte liegt hoch, das stimmt. Aber sie existiert. Und Bäcker stellt sie sichtbar auf den Tisch.
Bäcker schreibt wörtlich: Nach deutschem Recht gilt, dass eine Amtsträgerin, die bei der Vergabe erheblicher staatlicher Mittel eine ihr bekannte günstigere Alternative nicht prüft, dem Vorwurf der Verletzung ihrer Vermögensbetreuungspflicht ausgesetzt ist. Er fügt sofort, und das ist klug, eine Einschränkung an. Er sei kein Jurist, er erwarte keine strafrechtlichen Konsequenzen, ihm gehe es um eine öffentliche Debatte über Prüfpflichten. Das macht den Vorwurf nicht weicher. Das macht ihn präziser. Bäcker zielt nicht auf Strafanzeige. Er zielt auf den Maßstab. Auf die Frage: Was muss eine Ministerin eigentlich tun, bevor sie zweistellige Milliardenbeträge in eine bestimmte Richtung lenkt?
Hinzu kommt ein zweiter Aspekt, den der Brief erwähnt und der bisher fast unbeachtet ist. Im Dezember 2025 wurde im Trilog zwischen Europäischem Parlament und Rat eine EU-Antikorruptionsrichtlinie abgestimmt, die Amtsträger verpflichtet, Interessenkonflikte bei der Vergabe öffentlicher Mittel aktiv und dokumentiert zu prüfen. Bäcker betont, dass diese Pflicht als persönliche Rechtspflicht der jeweiligen Person konzipiert ist, nicht als institutionelle Obliegenheit des Hauses. Das ist ein wichtiger Unterschied. Das Haus kann den Minister nicht entlasten. Die Pflicht liegt bei der Person.
Warum dieser Satz im Kontext von Frau Reiche besonders schwer wiegt
Wenn jemand anderes diesen Satz formuliert hätte, gegen einen anderen Minister, in einem anderen Vorgang, könnte man sagen: interessante juristische Einordnung, akademische Übung. Im Fall Reiche ist das anders. Und um zu erklären, warum, muss man kurz die Vorgeschichte aufmachen, die seit Mai letzten Jahres entstanden ist.
Reiche kommt aus der fossilen Energiewirtschaft. Das ist keine Anschuldigung, das ist Lebenslauf. Sie war Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen, dann Vorstandsvorsitzende der Westenergie AG, einer E.ON-Tochter. Seit knapp einem Jahr ist sie Bundeswirtschaftsministerin. Und in dieser kurzen Zeit hat sie eine Spur hinterlassen, die selbst Beobachter überrascht, die im Energiethema lange unterwegs sind.
Da ist die Ausbaubremse beim EEG, an der sie trotz scharfer Warnungen festhält. Da ist die Verzögerung beim Netzausbau, von der die Länder bereits warnen, dass sie zu einer „Reiche-Delle” beim Windstrom-Preis-Effekt führen wird. Da ist der Vorgang, den Top Agrar selbst „unerhört” nennt: Reiche hat bei der EnBW Argumente für ihre Gaskraftwerks-Pläne bestellt – also bei einem der größten potentiellen Nutznießer dieser Politik. Da ist das Erneuerbaren-Positivgutachten aus ihrem eigenen Haus, das den Plänen widerspricht und zurückgehalten wurde, bis Medien es ans Licht zerrten. Da ist der EWI-Bericht, der die teure Gaskraftwerks-Strategie rechtfertigen soll und in dessen Erstellung sich nach öffentlicher Kritik methodische Probleme zeigen.
Und parallel zu all dem: die Ankündigung, neue Gaskraftwerke zu bauen, deren Strom in der Dunkelflaute rund 33 Cent pro Kilowattstunde kosten würde. PV plus Batteriespeicher liefert dieselbe Kilowattstunde heute schon für unter 11 Cent. Das ist der Faktor drei. Bei einem deutschen Nettostromverbrauch im dreistelligen Terawattstunden-Bereich kann sich die Zusatzbelastung der Verbraucher, so Bäcker, auf einen zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr kumulieren. Pro Jahr.
In diesen Kontext fällt jetzt Bäckers Satz: Die günstigere Alternative ist Ihnen bekannt, Frau Ministerin. Sie liegt auf dem Tisch. Sie wurde Ihnen übermittelt. Und wenn Sie sie nicht prüfen, bewegen Sie sich in einer Konstellation, die nach der Rechtsprechung des BGH am Maßstab des § 266 StGB zu messen ist.
Was Bäcker mit „bekannter Alternative” meint
Hier wird es technisch, aber es lohnt sich, kurz zuzuhören, weil dieser Punkt erklärt, warum der Brief mehr ist als politische Rhetorik.
Bäcker spricht von einem „unsichtbaren Kraftwerkspark”, der in Deutschland bereits steht. Bezahlt. Vorhanden. Sofort einsetzbar. Er meint damit die Summe aus Batteriespeichern in Privathaushalten, Industrie und Gewerbe, Netzersatzanlagen in Krankenhäusern, Rechenzentren, Kläranlagen, Wasserversorgern und Telekommunikationsanlagen, Notstromaggregate in tausenden Betrieben, die durch die NIS2-Richtlinie und das seit März dieses Jahres geltende KRITIS-Dachgesetz ohnehin zur Vorhaltung einer unterbrechungsfreien Stromversorgung verpflichtet sind, sowie den Bestand an Biogasanlagen mit ihren großen Gasspeichern im Silo und unter der Gashaube.
Diese Anlagen stehen meist still. Krankenhäuser fahren ihre Netzersatzanlagen ein paar Mal im Jahr hoch, um die Funktionsfähigkeit zu prüfen. Biogasanlagen lassen sich flexibel fahren. Hybridwechselrichter mit Netzüberwachung, sagt Bäcker, reagieren auf Frequenzänderungen innerhalb von Millisekunden. Ein Gaskraftwerk im Kaltstart braucht viele Minuten. Was diesen vorhandenen Park ans Stromnetz koppeln würde, ist nicht Technik. Es ist eine regulatorische Entscheidung. Eine Pflicht zur Netzdienlichkeit, eine Vergütung für das Bereitstellen von Leistung, ein flächendeckender Smart-Meter-Rollout, bei dem Deutschland mit 3 Prozent installierter Geräte schlicht peinlich dasteht – Spanien, Portugal und Italien liegen bei 97 bis 98 Prozent, Dänemark und Schweden bei 100. In dieser Frage sind wir kein industrielles Powerhouse. Wir sind Entwicklungsland.
Und das ist der Punkt, an dem Bäckers juristische Einordnung ihre eigentliche Schärfe bekommt. Denn er argumentiert nicht: „Es gäbe vielleicht irgendwo eine bessere Lösung.” Er argumentiert: Es gibt eine konkrete, bereits existente, dokumentierte, deutlich günstigere Alternative, sie ist der Ministerin schriftlich übermittelt worden, und sie wird strukturell ausgeschlossen, während erhebliche Mittel an wenige zentrale Begünstigte fließen. Das ist exakt die Konstellation, die in der BGH-Rechtsprechung zur Vermögensbetreuungspflicht von Amtsträgern relevant wird.
Die Brücke zur EnBW-Bestellung
Wenn man diese beiden Stränge zusammenlegt – Bäckers § 266-Maßstab auf der einen Seite und den dokumentierten Vorgang, dass die Ministerin pro-fossile Argumente bei der EnBW bestellt hat, auf der anderen – passiert etwas Unangenehmes.
Im strafrechtlichen Sinn ist die Frage, ob eine günstigere Alternative geprüft wurde, eine Frage des Vorsatzes. § 266 StGB erfordert mindestens bedingten Vorsatz. Das BVerfG hat 2009 klargestellt, dass der Täter die konkrete Möglichkeit eines Schadenseintritts kennen und die Realisierung dieser Gefahr billigen muss. Wenn eine Ministerin die Argumente für ihre Entscheidung beim Begünstigten der Entscheidung bestellt, statt eine ergebnisoffene Prüfung der Alternativen vorzunehmen, dann verschiebt sich die Beweislage in eine bestimmte Richtung. Das ist keine Spekulation. Das ist die Logik des Tatbestands.
Ich sage ausdrücklich: Niemand wirft Frau Reiche Untreue vor. Bäcker tut es nicht, ich tue es nicht. Es geht um die Frage, an welchem Maßstab politische Entscheidungen dieser Größenordnung zu messen sind. Und Bäcker hat einen Maßstab benannt, der bisher in der Debatte gefehlt hat.
Warum ich das wichtig finde
Ich bin Filmemacher. Ich mache 3D-Visualisierungen, Compositing, VFX, Beauty-Retusche für Netflix, Magazinbeiträge für Galileo. Ich bin kein Politik-Kommentator und wollte nie einer sein. Über Energiepolitik habe ich vor zwei Jahren noch nicht eine Zeile geschrieben. Mich hat das früher nicht so beschäftigt, weil in der Politik immer irgendwo Mist passiert, das gehört dazu, das halte ich aus.
Aber was hier seit knapp einem Jahr abläuft, hat eine andere Qualität. Es hat Richtung. Es hat Systematik. Und es kommt von einer Ministerin, die seit Jahrzehnten in den Strukturen genau der Industrie verankert war, die jetzt am stärksten profitiert. Das ist kein Skandal, solange sie ihren Prüfpflichten nachkommt. Und es wird zu einer Frage, deren Maßstab Matthias Bäcker jetzt benannt hat, sobald sie es nicht tut.
Ich habe in den letzten Monaten häufiger über diese Ministerin geschrieben, als mir lieb war. Ich habe das nicht gesucht. Aber wenn ein Unternehmer aus der eigenen Branche, mit 25 Jahren Erfahrung, in einem ruhigen, sachlichen Brief den Satz formuliert, den niemand sonst auszusprechen wagt – dann sollte das nicht in einer einzigen Fachzeitschrift versanden. Dann gehört das in jede Redaktion dieser Republik.
Vielleicht wachen die großen Häuser jetzt auf. Vielleicht auch nicht. Aber die Frage steht im Raum. Und sie geht nicht mehr weg.
Stefan Weichelt
Quellen und weiterführende Links
Top Agrar, Interview mit Matthias Bäcker (8.5.2026, aktualisiert 10.5.2026): https://www.topagrar.com/energie/news/energie-kommt-wirtschaftsministerin-reiche-ihrer-prufpflicht-nach-a-20025343.html
Offener Brief im Originalwortlaut (PDF, datiert 17.4.2026): https://www.greenvest-solar.de/wp-content/uploads/2026/05/2026-04-17-Wirtschaftsministerium-offener-Brief-von-Greenvest-Solar.pdf
Greenvest Solar GmbH, Starnberg:
https://www.greenvest-solar.de/
Top Agrar zum EnBW-Vorgang („Reiche bestellt bei EnBW Argumente pro Gaskraftwerke”): https://www.topagrar.com/energie/news/reiche-bestellt-bei-enbw-argumente-pro-gaskraftwerke-20024789.html
Top Agrar zum zurückgehaltenen Positivgutachten („Wirtschaftsministerium verschweigt Positivstudie zu Erneuerbaren Energien”): https://www.topagrar.com/energie/news/wirtschaftsministerium-verschweigt-positivstudie-zu-erneuerbaren-energien-b-20025047.html
Top Agrar zur Ausbaubremse („EEG und Netzpaket: Wirtschaftsministerin Reiche hält an Ausbaubremse fest”): https://www.topagrar.com/energie/news/trotz-vieler-warnungen-reiche-halt-an-planen-zur-ausbaubremse-fest-20024951.html
Top Agrar zur „Reiche-Delle” beim Windstrom-Preiseffekt: https://www.topagrar.com/energie/news/windstrom-lasst-strompreise-sinken-lander-warnen-vor-reiche-delle-a-20024592.html
§ 266 StGB im Wortlaut (dejure.org): https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html




Volltreffer und in der Konsequenz super erschreckend. Sie schafft Fakten, obwohl eine ganze Nation inzwischen -zum Glück - anders denkt und gemerkt hat, dass Technologieoffenheit nicht Rückschritt bedeuten sollte.
Das gemeinsame Papier, was Karfreitag von den Landesministern unterschrieben wurde, wird auch ignoriert.
Die Frau muss gehen, bevor sie noch weiteren Schaden bereitet.
Gibt es den Brief des Herrn Bäcker zum Download. Lassen Sie uns ihn verteilen.